BUND Schriesheim
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Flächennutzungsplan

Im März 2020 erfolgte der Beschluss zum aktuellen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim, der unter anderem auch die Stadt Schriesheim beinhaltet. Der Flächennutzungsplan zeigt die aktuellen Nutzungen in den Gemarkungen der Gemeinden, vor allem aber auch alle Planungen, die in irgendeiner Form flächenwirksam sind - und damit auch die mögliche Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen oder auch Verkehrstrassen wie insbesondere Straßen.

Der Flächennutzungsplan zeigt somit die mögliche zukünftige bauliche Entwicklung einer Gemeinde auf. Neue Baugebiete können nur dann erschlossen werden, wenn sie im Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen wurden. Es gibt jedoch für die Gemeinden keine Verpflichtung zur Erschließung neuer Baugebiete gibt - das für Schriesheim ausgewiesene Gebiet 17-01 (St. Wolfgang unter der Landstraße) ist bereits seit 2006 enthalten. Bestehende Ausweisungen können bei der regelmäßigen Fortschreibung des Flächennutzungsplans auch wieder aus diesem entfernt werden - wie das beispielsweise zuletzt in Dossenheim erfolgte

Die Ausweisung möglicher neuer Siedlungsflächen basiert nicht auf einer Bedarfsanalyse. Sie basiert auf einer Bevölkerungsprognose - mit Hinblick auf die Entwicklung über die letzten Jahre - sowie der Prognose eines zukünftigen Wohnflächenbedarfs. Letztere wiederum resultiert aus einer Analyse der aktuellen Nutzung der vorhandenen Wohnflächen und deren Gliederung in Wohneinheiten und deren Größe. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung werden mögliche Bedarfe auch nicht an Potenzialen zur Innenentwicklung gespiegelt, die z. B. Leerstände oder Unternutzungen und Potenziale zu Aufstockungen im Gebäudebestand berücksichtigen. Auch bislang nicht bebaute Grundstücke innerhalb der Stadt oder Potenziale aus der Aufteilung von Grundstücken zum Bauen in der zweiten Reihe werden hier nicht geprüft. Der Flächennutzungsplan dient alleine dazu, geeignete Flächen für eine Erweiterung von Wohn- oder Gewerbegebieten zu benennen, falls nach umfassender Mobilisierung der Innenentwicklungspotenziale tatsächlich entsprechende Bedarfe verbleiben sollten. Ziel ist es, die bauliche Entwicklung auf möglichst verträgliche Flächen zu lenken.